

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Umbuchung Datum der Zeremonie
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Umbuchungen sind schriftlich per eingeschriebenen Brief oder e-mail bekanntzugeben. Entscheidend für die Fristigkeit ist das Eingangsdatum.
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Umbuchungen sind einmalig kostenlos, wobei das Finden eines Ersatztermins in Abstimmung mit Mag. Sabine Rosenmaier zu erfolgen hat. Bei einer weiteren Umbuchung ist die Auftragssumme sofort zur Gänze fällig und es wird zusätzlich eine Umbuchungsgebühr von € 500 verrechnet.
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Bei Umbuchungen werden bereits erfolgte Reisebuchungskosten (z.B. bei Zeremonien mit längerer Anreise oder im Ausland) in Rechnung gestellt, sofern diese nicht kostenfrei storniert werden können.
Stornieren der Zeremonie durch den Auftraggeber
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Stornierungen sind schriftlich per eingeschriebenem Brief oder e-mail bekanntzugeben. Entscheidend für die Fristigkeit ist das Eingangsdatum.
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Im Falles eines Stornos durch die Auftraggeber fallen ab dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung 50% des vereinbarten Honorars an; ab 12 Wochen vor dem Termin der Zeremonie fallen 100% des Honorars an.
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Bei Stornierungen werden bereits erfolgte Reisebuchungskosten (z.B. bei Zeremonien mit längerer Anreise oder im Ausland) in Rechnung gestellt, sofern diese nicht kostenfrei storniert werden können.
Leistungserbringung
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2 persönliche Treffen mit den Auftraggebern (ca. 2-3 Stunden) in denen der Ablaufplan der Zeremonie besprochen und von Frau Mag. Rosenmaier individuell an die Vorgaben und Wünsche der Auftraggeber angepasst wird.
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Persönliche Betreuung per E-Mail oder Telefon durch Mag. Sabine Rosenmaier vom ersten Gespräch bis zum Tag der Zeremonie.
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Die Auftraggeber gestehen Frau Mag. Rosenmaier Freiheit im Schreiben der Texte für die Zeremonie zu.
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Frau Mag. Rosenmaier gendert ihre Texte nicht.
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Frau Mag. Rosenmaier ist 60 Minuten vor Beginn der Zeremonie vor Ort. Ausgenommen sind Verhinderungen durch höhere Gewalt, technische Gebrechen am Anreisefahrzeug, unverschuldete, verkehrsbedingte Verzögerungen, sowie akut auftretende Erkrankungen, oder sonstige Umstände, die das Erreichen des Durchführungsortes der Zeremonie behindern, verlangsamen oder sogar verhindern können.
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Sollte Frau Mag. Rosenmaier aus Krankheitsgründen einen vereinbarten Vorbereitungstermin verschieben müssen, so sind Ersatztermine mit den Auftraggebern zu finden. Dauern diese schwerwiegenden Krankheitsgründe längerfristig an und die Durchführung der Zeremonie gerät in Gefahr, so obliegt es Frau Mag. Rosenmaier einen anderen professionellen Redner oder eine andere professionelle Rednerin mit der Restdurchführung des Auftrags (inkl. Durchführung der Zeremonie) zu betrauen. Es entstehen den Auftraggebern hierdurch keine Mehrkosten.
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Kann Frau Mag. Rosenmaier wegen längerfristiger Erkrankung/Verhinderung den Termin der Zeremonie nicht selbst wahrnehmen, so verpflichtet sie sich eine(n) professionellen Redner/in als adäquaten Ersatz für diesen Termin zu finden.
Haftung
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Sollte trotz intensiver Bemühungen kein Ersatz gefunden werden können und Frau Mag. Rosenmaier unter keinen Umständen fähig sein, die Trauung selbst durchzuführen, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Freien Trauung.
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Ein Anspruch auf Kostenersatz für einen etwaigen Arbeitsausfall bzw. ein Anspruch auf Schadenersatz bestehen in diesem Fall ebenfalls nicht.
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Frau Mag. Rosenmaier haftet ebenfalls nicht für den Ausfall von Schäden, die auf höhere Gewalt oder sonstige Umstände beruhen, die von ihr nicht zu vertreten sind (z.B.: bei deutlicher Gefährdung der eigenen Gesundheit).
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Es wird darauf hingewiesen, dass von bestimmten Ritualen, die während einer Zeremonie durchgeführt werden, ein gewisses Risiko ausgehen kann. Die TeilnehmerInnen an solchen Ritualen tragen für ihr Handeln selbst Verantwortung.
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Weiters haften die Auftraggeber umfassend füreinander, sodass gegebenenfalls die Zahlung des Gesamtbetrages des Auftrages von nur einer Partei der Auftraggeber zu erbringen bzw. zu übernehmen ist.
Tontechnik
Die Auftraggeber erklären sich einverstanden, dass Frau Mag. Sabine Rosenmaier die notwendige Tontechnik (Mikrofon und Tonanlage/Box) selbst mitbringt und diese im Pauschalpreis inkludiert ist.
Bild- und Videomaterial
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Die Auftraggeber erklären sich mit der Veröffentlichung von Bildern und/ oder Videosequenzen der freien Trauungen durch Mag. Sabine Rosenmaier einverstanden.
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Diese Bilder bzw. Videosequenzen, die von Frau Mag. Sabine Rosenmaier vorwiegend für Social-Media-Kanäle verwendet werden, beinhalten aber ausdrücklich KEINE Aufnahmen von Personen, sondern ausschließlich Aufnahmen der Location, Umgebung, Dekoration und ähnlichem.
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Sollte Frau Mag. Rosenmaier Bild- bzw. Videomaterial veröffentlichen wollen, welche die Auftraggeber zeigen, MUSS dies immer mit den Auftraggebern separat und schriftlich vereinbart werden.
Allgemeines
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Die Auftraggeber wissen, dass eine Freie Trauung die standesamtliche Trauung nicht ersetzt und nicht rechtskräftig ist.
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Der Platz an dem Frau Mag. Rosenmaier ihre Rede hält muss für sie und das Brautpaar sonnengeschützt sein.
